Sollte ein geliefertes Teil einen Mangel aufweisen, helfen wir Ihnen weiter – fair und transparent. Auf dieser Seite erklären wir, welche Fristen gelten, wie die Abwicklung abläuft und was wichtig ist, damit Ihre Reklamation zügig bearbeitet werden kann.
Für Privatkunden gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Lieferung bei Neuware.
Erste 12 Monate: Tritt ein Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Lieferung fehlerhaft war. Die Beweislast liegt beim Verkäufer.
Nach 12 Monaten: Die Beweispflicht wechselt zum Käufer – er muss nachweisen, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag.
Für Unternehmer gilt gemäß unseren AGB eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung bei Neuware. Bei gebrauchter Ware sind Mängelrechte ausgeschlossen.
Als Kaufmann (§ 1 HGB) sind Sie verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel sofort zu melden. Wird dies versäumt, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
Die Frist beginnt bei einer Ersatzlieferung nicht neu zu laufen.
Die Mehrheit der Reklamationen geht auf äußere Einflüsse zurück – nicht auf Teilefehler. Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Mängel, die bereits bei Lieferung in der Ware selbst vorlagen. Wird ein Defekt durch einen äußeren Einfluss verursacht, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Fahrzeugsysteme sind komplex und stark voneinander abhängig. Ein Defekt an einem Bauteil belastet häufig angrenzende Komponenten – auch wenn diese neu und einwandfrei geliefert wurden.
Prüfen Sie deshalb stets das Gesamtsystem, nicht nur das einzelne Teil. Wird ein Defekt durch einen äußeren Einfluss verursacht, besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Die folgenden Fälle zeigen, wie häufig ein vermeintlicher Teilefehler bei näherer Prüfung eine andere Ursache hat. In keinem dieser Fälle lag ein Gewährleistungsanspruch vor.
Reklamation: Bremssattel angeblich fest.
Ergebnis: Der Bremssattel war einwandfrei. Tatsächliche Ursache war ein defekter Federspeicher, der fest saß und fälschlicherweise dem Bremssattel zugeschrieben wurde.
Reklamation: Bremssattel fest – Korrosion im Inneren.
Ergebnis: Korrosion bestätigt, jedoch verursacht durch Wassereintritt über einen am Sattel verbauten defekten Bremszylinder. Der Schaden kam von außen.
Reklamation: Turbolader ausgefallen.
Ergebnis: Ein Turbolader ist unter normalen Bedingungen nahezu verschleißfrei. Die Ölleitungen wurden beim Einbau nicht mitgetauscht – der Turbo fiel durch unzureichende Schmierung aus.
Reklamation: Kompressor ausgefallen, im Inneren verbrannt.
Ergebnis: Das vorgeschaltete Abschaltventil war defekt und trieb den Kompressor dauerhaft auf Höchstleistung. Ausfall durch Überlastung – kein Materialfehler.
Nehmen Sie immer zuerst Kontakt mit uns auf, wenn Sie einen Mangel vermuten – per WhatsApp, Telefon oder E-Mail. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns eine Nachricht hinterlassen.
Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf und was als nächstes zu tun ist. Reklamationen, die ohne vorherige Absprache eingeleitet werden, können die Bearbeitung erheblich verzögern oder erschweren.
Eingereichte Reklamationen werden zunächst von uns geprüft und anschließend an den Hersteller weitergeleitet. Erst nach positivem Prüfergebnis erfolgt eine Erstattung oder Ersatzlieferung. Ohne Rückgabe und Prüfung ist eine Klärung nicht möglich.
Fotografieren Sie das defekte Teil und die Einbaustelle möglichst detailliert, bevor irgendetwas verändert wird.
Füllen Sie unseren Gewährleistungsantrag (PDF) aus und senden Sie diesen zusammen mit Ihrer Bestellnummer per E-Mail an uns.
Nach unserer Rückmeldung senden Sie das reklamierte Teil an uns zurück. Wir leiten es zur Prüfung an den Hersteller weiter.
Nach Herstellerprüfung erhalten Sie unser Ergebnis. Bei positivem Bescheid erfolgt Erstattung oder Ersatzlieferung.
Eine Erstattung erfolgt immer auf dem Zahlungsweg der ursprünglichen Bestellung – z.B. zurück auf die Kreditkarte, das PayPal-Konto oder per Überweisung auf das Ausgangskonto.
Eine Auszahlung auf einen anderen Weg ist grundsätzlich nicht möglich.
Wünschen Sie nach Anerkennung eine andere oder höherwertige Marke als Ersatz, ist das möglich – jedoch nur mit Anrechnung des ursprünglichen Kaufpreises.
Die Preisdifferenz trägt der Kunde. Ein vollständig kostenfreier Tausch auf ein höherwertiges Teil ist nicht möglich.
Da das reklamierte Teil zunächst an uns zurückgesandt und vom Hersteller geprüft werden muss, nimmt die Abwicklung Zeit in Anspruch. Je nach Hersteller kann die Bearbeitungsdauer bis zu 4 Wochen betragen, in Einzelfällen auch länger.
Wenn das Fahrzeug dringend wieder benötigt wird, empfehlen wir, sich vorab ein Ersatzteil zu beschaffen – bei uns oder einem anderen Anbieter Ihrer Wahl. Der Reklamationsvorgang läuft davon unabhängig weiter.
Wir verstehen, dass das unbequem ist – aber nur so ist eine faire und nachvollziehbare Prüfung für beide Seiten möglich.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus – er enthält alle notwendigen Felder zu Fahrzeug, Teil und Schadensfall. Für jedes reklamierte Teil ist ein separates Formular einzureichen.
Reichen Sie zusammen mit dem Antrag ein:
Bei elektronischen Bauteilen wie NOx-Sensoren, AdBlue-Fördermodulen, Steuergeräten, EBS-Ventilen und vergleichbaren Komponenten ist es zwingend erforderlich, das Diagnose-Fehlerprotokoll vor dem Ausbau mit einzureichen.
Ohne dieses Protokoll ist eine Prüfung durch den Hersteller in der Regel nicht möglich und die Reklamation kann nicht bearbeitet werden.
Das Protokoll muss vor dem Ausbau des Teils aus der Diagnosesoftware ausgedruckt oder gespeichert werden.
Sichtbar beschädigte Ware bitte nicht einbauen. Nehmen Sie bei Transportschäden umgehend Kontakt mit uns auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Wird ein beschädigtes Teil trotzdem verbaut, ist im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar, ob ein späterer Defekt auf den Transportschaden zurückgeht oder erst durch den Einbau entstanden ist. In diesem Fall entfällt jede Möglichkeit einer Gewährleistung oder Schadensregulierung.
Fotografieren Sie die beschädigte Verpackung und den Inhalt vor dem Auspacken und reklamieren Sie den Schaden zusätzlich direkt beim Zusteller.
Hinweis für Verbraucher: Das Unterlassen der Meldung beim Zusteller hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Mängelansprüche – wohl aber der Einbau eines sichtbar beschädigten Teils auf Ihre Beweislage.
Füllen Sie den Gewährleistungsantrag aus und senden Sie ihn mit Ihrer Bestellnummer an uns.
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